Gemeinde- und Schulbücherei
Meillerweg 3
85570 Ottenhofen
(in der Grundschule)
Tel. 08121 / 429019
Unsere Gemeinde- und Schulbücherei wurde im Dezember 2005 eröffnet und 2007 mit dem Gütesiegel „Bibliotheken – Partner der Schulen“ ausgezeichnet.
Mittlerweile umfasst sie ca. 9.300 Medien, davon
- Romane (Krimi, Historisch, Erzählungen, Spiegel-Bestseller, Englische Literatur, ….)
- Sachbücher (z.B. Kochbücher, Garten, Ratgeber für alle Lebenslagen, Biografien, Hobby und Freizeit, ….)
- Kinder- und Jugendbücher (Bilderbücher, Sachbücher, Romane, englische Literatur, Schülerhilfen, ….)
- CD’s (Kinder: Musik und Hörbücher)
- Tonies für Kinder
- Zeitschriftenabos (16 Verschiedene u.a. LANDLUST, Wandern & Reisen, diverse Kochzeitschriften, diverse Gartenzeitschriften, LEGO für Kinder, …)
- Großes E-Medien-Angebot – kostenlos mit ihrem Bücherei-Ausweis über Findus
Aussortierte Medien finden Sie in unserer Flohmarktecke gegen Spende.
- Der Medienbestand wird laufend aktualisiert, gerne nehmen wir ihre Kaufempfehlungen entgegen.
Info zur Ausleihe
Öffnungszeiten
Dienstags von 17:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch von 10:00 bis 12:00 Uhr - NICHT in den Schulferien
Freitags von 16:00 - 18:00 Uhr
Anmeldung
Für die Anmeldung genügt Ihr gültiger Personalausweis. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Mit Ihrer Unterschrift erkennen Sie die Benutzungsordnung an und erhalten einen Leserausweis.
Ausleihe
Zum Entleihen benötigen Sie Ihren Leserausweis. Die Ausleihe von Medien ist gebührenfrei.
Gebühren
- Der Ausweis ist für Bürger/-innen der Gemeinde Ottenhofen kostenlos, für Leser mit Wohnsitz außerhalb der Gemeinde Ottenhofen kostet er einmalig 10,00 €.
- Überschreitung der Leihfrist pro Öffnungstag und Medium: 0,40 €
- Vorbestellgebühr je Medium: 0,50 €
- Ersatzausstellung eines Ausweises: 10,00 €
- Bei Beschädigung oder Verlust von Medien müssen diese ersetzt werden.
Ausleihfrist
Die Ausleihfrist beträgt für alle Medien 3 Wochen. Falls keine Vorbestellung vorliegt, kann einmalig eine Verlängerung, auch telefonisch mittels Anrufbeantworter oder per E-Mail, für weitere 3 Wochen erfolgen.
Nicht abgeholte Vorbestellungen verfallen nach einer Woche.
