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Personalausweis

Allgemeine Informationen zum neuen Personalausweis:
Seit 01.11.2010 gibt es in der gesamten Bundesrepublik den neuen Personalausweis.
Vorrangig geändert hat sich die Größe des Ausweises (jetzt EC-Karten-Format) und die neu hinzugekommene
Online-Ausweisfunktion (auch Internetfunktion genannt).
Im Ausweis ist ein kleiner Chip angebracht, auf dem automatisch das Lichtbild und die Personendaten (Name, Geburtsdatum,
Anschrift etc.) gespeichert sind. Bei der Beantragung kann jeder selbst entscheiden, ob zusätzlich die Fingerabdrücke auf dem
Chip abgespeichert werden sollen (ab August 2021 wird diese Option zur Pflicht). Die Personendaten werden bei Internetregistrationen- oder einkäufen benötigt, um sich zu
identifizieren. Die Fingerabdrücke können nicht durch Internetdienstanbieter ausgelesen werden. Lediglich staatliche Behörden,
wie Polizei, Einwohnermeldeamt, Zoll etc. können die Abdrücke auslesen.

Gültigkeit/Dauer:
Der Personalausweis ist 10 Jahre (bei über 24jährigen) gültig bzw. 6 Jahre (bei unter 24jährigen).
Ab Beantragung dauert es ca. 2-3 Wochen, bis der Ausweis im Rathaus abgeholt werden kann.

Kosten:
- 37,00 EUR bei einer Laufzeit von 10 Jahren
- 22,80 EUR bei einer Laufzeit von 6 Jahren
Die Gebühren sind bei Antragstellung bar zu entrichten.

Beantragung eines Personalausweises
Allgemeines:
- Persönliches Erscheinen ist Pflicht, weil Unterschriften bzw. Fingerabdrücke benötigt werden
- Biometrisches Passbild, das nicht älter als 6 Monate ist. Vorzugsweise vom Fotografen.
- Geburtsurkunde (wenn ledig) oder Heiratsurkunde (bei verheirateten oder geschiedenen), falls noch nicht vorhanden
- 37,00 EUR (bzw. 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren) bei Beantragung

Bei unter 16-jährigen:
- Ein Elternteil muss bei Beantragung und Abholung mit dabei sein
- Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen schriftlich erklären, dass sie mit der Ausstellung einverstanden sind
  (Vorlage des Ausweises von dem Elternteil, der bei der Beantragung nicht anwesend ist - wg. Abgleich der Unterschrift)
   Diese Einverständniserklärung ist zwingend bei Antragstellung vorzulegen!!!!
- Kinder ab 6 Jahren können den Fingerabdruck abgeben
- Kinder ab 10 Jahren müssen Unterschrift (welche auf dem Ausweis gedruckt wird) leisten
Hier können Sie die Einverständniserklärung downloaden: Einverständniserklärung

 

Abholung des Personalausweises
Allgemeines:
Der Ausweis benötigt ca. 2-3 Wochen. Jeder erhält einen Brief mit PIN- und PUKnummer sowie einem Sperrkennwort. Diese
Dinge benötigt man für die Internetfunktion des Ausweises. Wer den Brief erhalten hat, kann seinen Ausweis im Rathaus abholen.
Bei Abholung im Rathaus ist eine Erklärung abzugeben, ob die Internetfunktion genutzt oder nicht genutzt wird. Je nach Entscheidung
wird die Internetfunkion aktiviert oder deaktiviert. Bei unter 16jährigen ist die Internetfunktion ausgeschaltet.

Wenn der Ausweis von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden soll:
Der Ausweis kann nur dann von einer anderen Person abgeholt werden, wenn die Internetfunktion ausgeschaltet werden soll. Bei
einer Nutzung der Internetfunktion ist im Rathaus, bei Abholung des Ausweises, eine eigene PIN-Nummer zu setzen, welche NUR
durch die Antragstellende Person selbst gesetzt werden kann.
Hier können Sie die Vollmacht zur Abholung downloaden:  Vollmacht

Bei unter 16-jährigen:
Hier ist ein sorgeberechtigter Elternteil nötig.
Die Internetfunktion bei unter 16jährigen ist ausgeschaltet und kann nicht vor dem vollendeten 16. Lebensjahr eingeschaltet werden.


Sperrdienst bei verlorenem/gestohlenem Personalausweis
Bei aktiver Internetfunktion:
Ist die Internetfunktion eingeschaltet, so muss der Chip schnellstmöglich gespeert weren.
Hier können Sie den Chip sperren lassen:
- bei der aktuellen Wohnsitzgemeinde
- bei der Behörde, die den Ausweis ausgestellt hat
- beim Sperrlistenbetreiber unter Anruf der Notfallnummer (Tel.: 0180 13 33 333) - Mo-Fr. 07-20 Uhr
Zusätzlich ist eine Verlustmeldung (bei der aktuellen Wohnsitzgemeinde) zu stellen!!!!

Bei ausgeschalteter Internetfunktion:
Wenn die Internetfunktion ausgeschaltet ist, muss der Ausweis lediglich bei der Polizei ODER der aktuellen Wohnsitzgemeinde
als verlustig gemeldet werden.

  

 

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