In der Sitzung des Gemeinderats am 16.09.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum Ottenhofen“ gefasst. Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn:
- der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist,
- der Vorhabenträger sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet, und
- er sich zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).
Die in der Sitzung vorgestellte Konzeptskizze ist angefügt. Bei der Konzeptskizze handelt es sich zunächst nur um eine grobe Vorstellung des Projekts durch HÖSS AMBERG + PARTNER ARCHITEKTEN mbB. Es handelt sich noch nicht um einen Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Ottenhofen“, dieser folgt erst nach Fertigstellung der Voruntersuchungen (z.B. Bodengutachten, Verkehrsgutachten, Artenschutzgutachten).

