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Konzeptskizze AWO Seniorenzentrum Ottenhofen

In der Sitzung des Gemeinderats am 16.09.2025 wurde der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seniorenzentrum Ottenhofen“ gefasst. Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn:

  1. der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist,
  2. der Vorhabenträger sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist verpflichtet, und
  3. er sich zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB verpflichtet (Durchführungsvertrag).

Die in der Sitzung vorgestellte Konzeptskizze ist angefügt. Bei der Konzeptskizze handelt es sich zunächst nur um eine grobe Vorstellung des Projekts durch HÖSS AMBERG + PARTNER ARCHITEKTEN mbB. Es handelt sich noch nicht um einen Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Ottenhofen“, dieser folgt erst nach Fertigstellung der Voruntersuchungen (z.B. Bodengutachten, Verkehrsgutachten, Artenschutzgutachten).

Konzeptskizze

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