Ab 01.05.2024 ist im gemeindlichen Gebäude „Punkthaus“ eine 3-Zimmerwohnung mit ca. 81,8 m² zu vergeben. Die Wohnung liegt im Dachgeschoss, ist barrierefrei mit einem Aufzug aus der Tiefgarage erreichbar.
Die Wohnung verfügt über ein Kellerabteil und zwei Stellplätze in der Tiefgarage. Für einen Tiefgaragenstellplatz wird eine monatliche Miete von 50 € festgesetzt.
Die Kaution beträgt 3 Monatskaltmieten.
Die Vergabe erfolgt nach sozialen Gesichtspunkten. Bewertet werden:
· Gemeindeansässigkeit (aktuell bzw. in der Vergangenheit)
· Familienstand
· Einkommensverhältnisse
· Vermögensverhältnisse
· Soziale Aspekte (z.B. Kinder, Ausbildung, Rente)
· Behinderung
· Härtefälle bei Nicht-Erhalt der Wohnung
Zielsetzung für die Vergabe der Mietwohnungen soll sein, den Fokus auf einen Mietermix mit unterschiedlichen Alters- und Familienstandstrukturen zu legen. Die Vorgaben des Förderbescheids werden bei der Auswahl der Mieter bestmöglich berücksichtigt.
Die Miete für die Wohnung beträgt:
Monatliche Kaltmiete ohne Stellplatz Tiefgarage |
Stellplatz Tiefgarage à 50 € |
Gesamtkaltmiete |
Nebenkosten-VZ inkl. Heizkosten |
Mtl. Miete inkl. Heiz- und Nebenkosten |
1.065 € |
2 x 50 € |
1.165 € |
250 € |
1.415 € |
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde unter Tel.: 08123/9326-66, -65 oder -64. Bewerbungen können an sekretariat@vg-oberneuching.de gerichtet werden und müssen folgende Unterlagen beinhalten:
· Bewerbungsschreiben
· Mieterselbstauskunft (Vordruck)
· Schufa-Auskunft
· Einkommensnachweis (Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate und Einkommenssteuerbescheid 2022)
· Nachweis über sonstiges Einkommen (z.B. Einnahmen aus Haus- und Grundbesitz).
Es können ausschließlich vollständig eingereichte Bewerbungen berücksichtigt werden.
Den Grundriss finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Ottenhofen unter https://www.vg-oberneuching.de.
Grundriss Punkthaus DG
Grundriss Punkthaus UG