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Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe von Daten

Im Zusammenhang mit der am 08.10.2023 stattfindenden Landtags- und Bezirkswahl weist die Verwaltungsgemeinschaft Oberneuching auf folgendes hin:

Bürger haben gem. § 50 Abs. 1 BMG, i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen.

Auf Antrag können Parteien einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familienname, Doktorgrad und Anschrift) über Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist.

Ein entsprechendes Formblatt zum Widerspruch finden Sie hier. Soweit Sie bereits früher eine Übermittlungssperre setzen ließen, ist diese noch aktiv.

Gerne stehen wir Ihnen vorab auch telefonisch unter der Tel. 08123/932661 – Frau Scherer – zur Verfügung.

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