Antrag auf Genehmigung zur Bordsteinabsenkung
Grundsätzlich muss bei Veränderung des öffentlichen Straßenraums eine Genehmigung beim Straßenbaulastträger eingeholt werden. Vor Beginn der Maßnahme ist ein Ortstermin, nach Beendigung eine Abnahme notwendig.
Gemäß Art. 14 Abs. 4 BayStrWG trägt der Antragsteller im vollem Umfang alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Gehwegsabsenkung anfallen. Bitte beachten Sie, dass mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten eine Verkehrsrechtliche Anordnung beim Ordnungsamt der VG Oberneuching separat zu stellen ist.
Benötigte Unterlagen:
Um die Maßnahme von der VG Oberneuching genehmigen zu lassen, benötigen Sie folgende Unterlagen: das vollständig ausgefüllte Antragsformular der jeweiligen Gemeinde (Neuching/Ottenhofen), ein Lageplan im Maßstab 1:250 und das Angebot einer geeigneten Fachfirma.
Das Angebot der Fachfirma ist den Unterlagen beizufügen, wenn der Antragsteller eine Firma selbst zu beauftragen wünscht, ansonsten wird von Seite der VG Oberneuching ein Angebot eingeholt und dem Antragsteller zugesendet.
Der Lageplan im Maßstab 1:250 muss die Angaben über Lage, Breite und Länge der geplanten Absenkung enthalten. Darüber hinaus muss die Lage von eventuell zu versetzenden Straßenschildern, Beleuchtungsmasten oder Schächten gekennzeichnet sein.